Was ist das Krankengeld?
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte. Anspruchsberechtig ist vom Grundsatz her jeder Angestellte oder
Arbeitnehmer, der bedingt durch Krankheit von dem behandelnden Vertragsarzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
wird nur gezahlt, wenn kein Lohn oder Gehalt von Arbeitgeber gezahlt wird, als Ersatz für den Entgeltausfall.
Die Lohnfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen. Es ist aber möglich, über Tarif- bzw. Arbeitsverträge eine vom Gesetz abweichende Regelung
zu treffen. Eine Schlechterstellung ist aber nicht möglich.
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht
dieser Anspruch jedoch höchstens 78 Wochen in drei Jahren. Bekommt der Versicherte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen
voller Altersrente gebilligt, endet sofort der Anspruch auf das Krankengeld. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird auf das
Krankengeld angerechnet.
Die Höhe des Krankengeldes können Sie mit unserem Krankengeldrechner selbst berechnen.
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