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Jetzt Ihr Krankengeld berechnen

Um Ihr Krankengeld jetzt zu berechnen benötigen Sie lediglich Ihr Brutto- und Nettoeinkommen. Den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zahlen nur Kinderlose, die 23 Jahre und älter sind. Dieser gilt seit 2005. Befreit davon sind nur Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Nach der Geburt eines Kindes ist man automatisch lebenslang von dem Zuschlag befreit.

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