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Es gibt viele Gesellschaften, die eine private Krankentagegeldversicherung anbieten. Nur leider gibt es gerade in diesem Bereich in den Versicherungsbedingungen gravierende Unterschiede - und das nicht immer zu Ihrem Vorteil.

Bei der Tarifwahl sollten Sie auf die folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen einen besonderen Wert legen:

  • Verzicht auf die Alkoholklausel
  • Leistung für Anschlussbehandlungen, Kur und Rehabilitationsmaßnahmen
  • genereller Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht

Die ersten beiden Punkte erklären sich grundsätzlich selbst. Aber der letzte Punkt ist gerade für Sie von immenser Bedeutung. Einige Gesellschaften verzichten nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht, damit halten diese sich die Option offen, den Vertrag nach einem Leisungsfall zu kündigen. Das bedeutet für Sie, dass Sie möglicherweise nach Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung von der Gesellschaft gekündigt werden und dann ohne Versicherungsschutz sind. Keine Gesellschaft wird die Krankheit, aufgrund derer Sie eine Leistung bezogen haben, versichern. Nur wenige würden sich bereit erklären, diese Vorerkrankungen auszuschliessen und Sie zu versichern.

Daher ist eine ausführliche Prüfung der Versicherungsbedingungen unumgänglich. Wenn Sie sich in irgendwo unsicher sind, schreiben Sie mir gern eine E-Mai an frage@krankengeld-berechnen.de.

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